Nein! Auf dem Arbeitsweg haftet immer die Unfallversicherung. Hierbei sind auch Umwege im Rahmen einer Fahrgemeinschaft abgedeckt.
Die DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) schreibt hierzu:
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden:
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen
- bei Fahrgemeinschaften
- bei Umleitungen
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann
Bei privaten Fahrten haftet immer die verpflichtende KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.